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Privater Schutzvertrag
![]() Privater Schutzvertrag Zur Übergabe von Streifenhörnchen Angaben zum Tier Name des Tieres Geburtsdatum Geschlecht Zucht- Nr. Phänotyp Genotyp Gesundheitsstatus Besonderes Bisheriger Besitzer (Übergeber): Name Vorname Adresse PLZ/ Ort Tel. Nr. Homepage Zukünftiger Besitzer (Übernehmer): Name Vorname Adresse PLZ/ Ort Tel. Nr. Homepage Folgende Unterlagen/ Zubehör werden mit dem Tier übergeben: Zuchtausweis Infos (bei Neuhaltern) Anderes Besondere Vereinbarungen Erklärungen und Abgabebestimmungen: Der bisherige Halter bestätigt dass… 1. das Tier in einem abgabefähigem Alter ist und nicht mehr von der Mutter versorgt werden muss. 2. das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten ist. 3. er den zukünftigen Halter über eventuell erblich bedingte Schäden/ Dispositionen oder eventuell bestehende Krankheiten und auf besondere charakterliche Verhaltensweisen hingewiesen hat. 4. er sich erkundigt hat, ob der zukünftige Halter über genügend Wissen bezüglich der Haltung, über genügend Platz, sowie über genügend Zeit verfügt, um dem Tier gerecht zu werden. 5. er sich dazu bereit erklärt, jederzeit Fragen des zukünftigen Besitzers, die das Tier betreffen, nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. 6. er dem zukünftigen Halter auf Anfrage Einblick in das Zuchtbuch gewährt. Der zukünftige Halter erklärt sich bereit/ verpflichtet sich … 1. zu einer artgerechten Unterbringung und Pflege des Tieres. Dies schliesst notwendige tierärztliche Untersuchungen mit ein. 2. im Sinne des Tierschutzes keine Kastration des Tieres vornehmen zu lassen. 3. das Tier nicht zu misshandeln, zu Versuchszwecken einzusetzen oder als Futtertier zu verwenden. Ebenso verpflichtet er sich das Tier vor Quälereien durch Dritte zu schützen. 4. das Tier ausschliesslich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt zu übernehmen. Er/sie bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die Absicht hat, das Tier an Dritte weiter zu verkaufen. 5. bei Vorliegen persönlicher oder sonstiger Gründe und/ oder Problemen, die ihm/ ihr das Halten des Tieres nicht mehr ermöglichen, dem bisherigen Besitzer ein Rücknahme- Recht einzuräumen. 6. dem bisherigen Besitzer zu gestatten, sich sporadisch nach dem Befinden des Tieres zu erkundigen. 7. Bei allfälligem Auftreten von erblichen Schäden, den bisherigen Besitzer zu informieren. (Bei begründeten Hinweisen scheiden die Eltern des Zuchttieres als Zuchtpaar aus) 8. sich im Falle von Zuchtabsichten mit dem bisherigen Besitzer in Verbindung zu setzen. 9. nach Unterzeichnung dieses Vertrags eine Schutzgebühr von Fr. .......... zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei Rückgabe besteht nicht. Bestätigung und Unterschriften Der bisherige Halter bestätigt, dass alle aufgeführten Personalien und Angaben zum Tier richtig sind und er die Schutzgebühr dankend empfangen hat. Ort________________ Datum_________ Unterschrift________________________________ Der zukünftige Halter bestätigt, dass die aufgeführten Personalien richtig sind und er/ sie die Abgabebestimmungen zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Ort________________ Datum_________ Unterschrift________________________________ Ein Schutzvertrag regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Haltung beim neuen Besitzer. Damit soll verhindert werden, dass mit dem Tier Handel betrieben wird oder dieses für Tierversuche missbraucht wird. Aber auch der Züchter wird in die Pflicht genommen dem zukünftigen Halter ehrlich Auskunft über das Tier zu geben. Im Schutzvertrag ist auch die Höhe der Schutzgebühr geregelt. Der Schutzvertrag wird spätestens bei der Übergabe des Tieres unterzeichnet und kann vorher natürlich eingesehen werden |